Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch
Der Nutzer hat hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft und Berichtigung, das er über sein Benutzerkonto ausüben kann.
In Bezug auf das Widerspruchsrecht kann der Nutzer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des geltenden Rechts widersprechen, es sei denn, es bestehen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (zum Beispiel kann der Nutzer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken widersprechen).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Der Nutzer hat das Recht, in den folgenden Fällen und gemäß den folgenden Modalitäten die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen:
- Der Nutzer ist der Ansicht, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist: Er lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Nutzung (z. B. bei Identitätsdiebstahl).
- Der Nutzer bestreitet die Richtigkeit der personenbezogenen Daten: Er fordert die Einschränkung der Verarbeitung für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Der Nutzer wünscht, dass seine personenbezogenen Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahrt werden: Die personenbezogenen Daten sind nicht mehr für die Bereitstellung der Dienste von Shadow erforderlich, aber wir speichern sie auf Antrag des Nutzers.
Im Falle einer Einschränkung der Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten abgesehen von der Speicherung nur mit Einwilligung des Nutzers verarbeitet; Ausnahmen sind (i) der Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person sowie (ii) Gründe eines wichtigen öffentlichen Interesses.
Sollte die Einschränkung der Verarbeitung aufgehoben werden, wird der Nutzer auf geeignetem Wege (z. B. per E-Mail oder per Post) davon in Kenntnis gesetzt.
Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten
Dieses Recht wird auch als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet und bedeutet, dass der Nutzer sein Recht auf Löschung ausüben kann. In Ausübung dieses Rechts verlangt der Nutzer, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht werden.
Dieses Recht gilt gemäß geltendem Recht für die folgenden zwei Arten personenbezogener Daten:
- personenbezogene Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind; und
- personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung des Nutzers beruht (z. B. Versand von Newslettern).
Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten
Der Nutzer kann verlangen, seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Gemäß geltendem Recht:
- gilt dieses Recht, wenn die Daten auf der Grundlage einer Einwilligung oder der Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet werden;
- ist dieses Recht auf die vom betroffenen Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten beschränkt; und
- darf dieses Recht die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Recht, nicht einer individuellen automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
Der Nutzer kann verlangen, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden.
Ausübung der Rechte
Für die Ausübung eines dieser Rechte wird der Nutzer aufgefordert, eine E-Mail an folgende Adresse zu schreiben: [email protected].
Der Nutzer erhält innerhalb eines (1) Monats nach Eingang des Antrags eine Antwort. Diese Frist kann ausnahmsweise um bis zu zwei (2) Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Nutzer wird per E-Mail über die Fristverlängerung informiert.
Im Interesse der Vertraulichkeit und des Schutzes der personenbezogenen Daten muss eine Kopie eines vom Nutzer unterzeichneten Identitätsnachweises in den Antrag aufgenommen werden.
Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen kann der Verantwortliche sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden, oder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Antrags berücksichtigt werden.
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort haben Sie die Möglichkeit, die CNIL hinzuzuziehen.